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Indexmiete-Rechner.

Neue Miete für Wohnraummietverträge nach § 557b BGB in Sekunden berechnen – mit den amtlichen Indexwerten des Statistischen Bundesamts (VPI 2020 = 100). Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.

€ / Monat
Index bei letzter Mietfestsetzung
Aktueller Index
Eigene Indexwerte eingeben

Für Verträge mit älterer Indexbasis oder neuere Monatswerte, die hier noch fehlen.

Indexwerte: Statistisches Bundesamt, VPI Deutschland, Basis 2020 = 100 · Stand: Juli 2026

Ergebnis
Neue Miete–
  • Indexveränderung–
  • Erhöhung pro Monat–
  • Erhöhung pro Jahr–
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Textbaustein für Ihr Anschreiben

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Nur für Wohnraummiete: Der Rechner gilt für Indexmieten nach § 557b BGB. Für Gewerbemietverträge gelten die jeweils vereinbarten Wertsicherungsklauseln (z. B. Schwellenwerte oder prozentuale Weitergabe) – dafür ist er nicht ausgelegt. Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und § 557b BGB.

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So funktioniert die Indexmiete

Indexmiete berechnen nach § 557b BGB.

Bei einer Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt. Steigt der Index, kann der Vermieter die Miete im selben Verhältnis anpassen – ohne Vergleichsmiete und ohne Zustimmung des Mieters. Sinkt er, kann der Mieter eine Senkung verlangen.

Die Rechnung ist einfach: bisherige Miete × neuer Index ÷ alter Index. Als alter Index gilt der Stand des Monats der letzten Mietfestsetzung. Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben, und die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung.

Beispielrechnung

  • Bisherige Miete: 850,00 €
  • Index Dezember 2024: 120,5
  • Index Juli 2026: 125,6
  • Veränderung: + 4,23 %
  • Neue Miete: 850,00 € × 125,6 ÷ 120,5 = 885,98 €
Häufige Fragen

Indexmiete – kurz erklärt.

Die wichtigsten Regeln nach § 557b BGB.

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Wie berechnet man eine Indexmieterhöhung?
Neue Miete = bisherige Miete × aktueller Verbraucherpreisindex ÷ Index zum Zeitpunkt der letzten Mietfestsetzung. Maßgeblich ist der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI, Basis 2020 = 100).
Wie oft darf eine Indexmiete erhöht werden?
Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete – von Erhöhungen nach §§ 559 bis 560 BGB abgesehen – jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben (§ 557b Abs. 2 BGB).
Ab wann muss der Mieter die erhöhte Miete zahlen?
Die geänderte Miete ist ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung zu zahlen (§ 557b Abs. 3 BGB). Geht die Erklärung im Oktober zu, gilt die neue Miete ab Dezember.
Was muss in der Erklärung zur Indexmieterhöhung stehen?
Die Erklärung in Textform muss die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag angeben (§ 557b Abs. 3 BGB). Üblich sind alter und neuer Indexstand, die prozentuale Veränderung, alte und neue Miete.
Welcher Index gilt für den Ausgangswert?
Ausgangspunkt ist der Indexstand des Monats, in dem die Miete zuletzt festgesetzt wurde – also bei Vertragsbeginn oder bei der letzten Indexanpassung. Liegt ein Vertrag mit älterer Indexbasis vor, rechnet man mit der aktuellen Basis 2020 = 100 beide Werte neu nach.
Gilt der Rechner auch für Gewerbemietverträge?
Nein. Der Rechner ist für Wohnraummietverträge mit Indexmiete nach § 557b BGB ausgelegt. Bei Gewerbemietverträgen richtet sich die Anpassung nach der im Vertrag vereinbarten Wertsicherungsklausel – etwa mit Schwellenwerten, prozentualer Weitergabe oder automatischer Anpassung. Diese Regelungen kann der Rechner nicht abbilden.