Indexmiete-Rechner.
Neue Miete für Wohnraummietverträge nach § 557b BGB in Sekunden berechnen – mit den amtlichen Indexwerten des Statistischen Bundesamts (VPI 2020 = 100). Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser.
Eigene Indexwerte eingeben
Für Verträge mit älterer Indexbasis oder neuere Monatswerte, die hier noch fehlen.
Indexwerte: Statistisches Bundesamt, VPI Deutschland, Basis 2020 = 100 · Stand: Juli 2026
- Indexveränderung–
- Erhöhung pro Monat–
- Erhöhung pro Jahr–
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Nur für Wohnraummiete: Der Rechner gilt für Indexmieten nach § 557b BGB. Für Gewerbemietverträge gelten die jeweils vereinbarten Wertsicherungsklauseln (z. B. Schwellenwerte oder prozentuale Weitergabe) – dafür ist er nicht ausgelegt. Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und § 557b BGB.
Nicht ein Vertrag, sondern hunderte? Da geht mehr.
Sie möchten Indexanpassungen für viele Verträge gebündelt und ohne Einzelrechnung erledigen? Dann interessiert Sie vielleicht, woran wir gerade arbeiten. Schreiben Sie uns kurz – wir melden uns, sobald es etwas zu zeigen gibt.
Indexmiete berechnen nach § 557b BGB.
Bei einer Indexmiete ist die Miete an den Verbraucherpreisindex für Deutschland gekoppelt. Steigt der Index, kann der Vermieter die Miete im selben Verhältnis anpassen – ohne Vergleichsmiete und ohne Zustimmung des Mieters. Sinkt er, kann der Mieter eine Senkung verlangen.
Die Rechnung ist einfach: bisherige Miete × neuer Index ÷ alter Index. Als alter Index gilt der Stand des Monats der letzten Mietfestsetzung. Zwischen zwei Anpassungen muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben, und die neue Miete gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung.
Beispielrechnung
- Bisherige Miete: 850,00 €
- Index Dezember 2024: 120,5
- Index Juli 2026: 125,6
- Veränderung: + 4,23 %
- Neue Miete: 850,00 € × 125,6 ÷ 120,5 = 885,98 €

